Neuigkeiten zu Integrierten Veranstaltungen (IVs)

Änderungen in der Handhabe

28.06.2017

Bisher gilt die Regelung, dass zwei vom Typ her verschiedene Lehrveranstaltungen aus den Wahlpflichtbereichen des Typs Seminar, Praktikum und Projektseminar belegt werden müssen, wobei eine Integrierte Veranstaltung wahlweise ein Seminar, Praktikum oder Projektseminar ersetzen kann.

Diese Regelung gilt weiterhin, jedoch mit der Sonderregelung, dass eine Integrierte Veranstaltung, die ein Seminar, Praktikum oder Projektseminar ersetzen soll, vorher durch das Formular:„Antrag auf Kennzeichnung von Modulanteilen in Integrierten Veranstaltungen“ , bei der Studienberatung genehmigt werden muss.

Das Formular muss vom Dozenten der jeweiligen Integrierten Veranstaltung ausgefüllt werden und gibt an wie groß der Seminar-, Praktikum- oder Projektseminaranteil einer Veranstaltung ist. Dadurch bestimmt sich, welchen Veranstaltungstypus die Integrierte Veranstaltung ersetzen kann. Hat die Integrierte Veranstaltung keinen der oben genannten Anteile, so gilt sie als gewöhnliche Veranstaltung und kann nicht als Ersatz für einen dieser Typen dienen.