Prüfungen

Für alle Studierenden der TU Darmstadt gelten die Allgemeinen Prüfungsbestimmungen (APB) der TU Darmstadt. Für jedes Studienfach gibt es zudem zusätzlich spezifische Regeln, die in den jeweiligen Bestimmungen und Ordnungen des Studienganges festgehalten sind.

Auf den Seiten unter Prüfungen haben wir für Sie Informationen zum Prüfungsverfahren am Fachbereich ETiT zusammengestellt.

Die Mitarbeiterinnen im Prüfungsmanagement beraten die Studierenden in Prüfungsangelegenheiten und verwalten die Leistungsspiegel und Zeugnisse. Als Zuständige für die Prüfungsplanung in TUCaN sind sie Anlaufstelle für Lehrende bei allen Fragen zur Prüfungsplanung.

Allgemeine Informationen zum Prüfungsverfahren finden Sie auf den Seiten des zentralen Raum- und Lehrveranstaltungsmanagement.

Anmeldung

Um Prüfungen ablegen zu dürfen, müssen Sie sich während der Anmeldefrist dazu anmelden. Die Anmeldung erfolgt über TUCaN.

Auf den zentralen Seiten von TUCaN finden Sie alle weiteren Informationen zur Prüfungsanmeldung.

Bitte beachten Sie:

Um sich für eine Prüfung anmelden zu können, müssen Sie zu dem zugehörigen Modul angemeldet sein.

Anmeldefrist Wintersemester: 15.11. – 31.01.

Anmeldefrist Sommersemester: 01.06. – 30.06.

Zuordnung zu Wahlbereichen

Die Zuordnung als Wahlpflichtfach oder als Zusatzfach wird bereits bei der Modulanmeldung festgelegt – also vor Ablegen der Prüfung, nicht danach.

Offizielle Systemnachricht vom 07.09.2019

Vorlesungsbegleitende Prüfungen müssen spätestens 14 Tage vor dem ersten Prüfungstermin angemeldet werden.

Prüfungsrücktritt

Ein Rücktritt von angemeldeten Prüfungen ist bis spätestens acht Tage vor dem Prüfungstermin, jedoch nicht später als zum 31. März im Wintersemester und zum 30. September im Sommersemester ohne Angabe von Gründen möglich. Die Abmeldung erfolgt über TUCaN.

Auf den zentralen Seiten von TUCaN finden Sie alle weiteren Informationen zur Prüfungsabmeldung.

Ein Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt kann nur im Ausnahmefall und bei Vorliegen schwerwiegender Gründe schriftlich bei der Prüfungskommission beantragt werden. Die Gründe sind darzulegen und glaubhaft zu machen. Die Prüfungskommission entscheidet über den Antrag.

Nehmen Sie an einer angemeldeten Prüfung nicht teil, ohne sich vorher abgemeldet zu haben, gilt diese Prüfung als nicht bestanden (Note 5,0).

Sollten Sie am Tag der Prüfung erkrankt sein, müssen Sie dem Prüfungssekretariat innerhalb von drei Kalendertagen nach der Prüfung ein ärztliches Attest vorlegen. Beispiel: bei einer Prüfung am Montag muss das Attest bis Donnerstag vorliegen.

Auf dem Attest muss vermerkt sein, dass der Studierende „prüfungsunfähig“ war. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus.

Weitere Informationen zu Attesten

Formular zur Attest-Einreichung (etit)

Zeitraum für Prüfungen

Herbst: 01. Juli bis 31. Oktober

Frühjahr: 01. Februar bis 30. April

Schriftliche Prüfungen

Die Termine der schriftlichen Prüfungen finden Sie im Laufe des März (SoSe) bzw. September (WiSe) direkt am Modul. Bitte melden Sie sich wie gewohnt für das Modul an, klicken dann auf „Veranstaltungen“ -> „Meine Module“ und klicken das entsprechende Modul an. Nun scrollen Sie ganz nach unten zu „Modulabschlussprüfungen“ und suchen den Termin heraus, der aktuell ist.

Bitte beachten Sie, dass sich Prüfungstermine vor der Prüfungsanmeldephase noch ändern können. Kontrollieren Sie deshalb vor der Prüfungsanmeldung noch einmal den Termin.

Mündliche Prüfungen

Die Termine für mündliche Prüfungen vereinbaren Sie – wenn nicht auf den Listen der Prüfungstermine anders vermerkt – direkt mit dem jeweiligen Prüfer. Hierbei sind folgende Fristen zu beachten:

Terminvereinbarung Wintersemester: bis spätestens 31. Januar

Terminvereinbarung Sommersemester: bis spätestens 31. Juli

Die Zeiteinteilung der mündlichen Prüfungen wird üblicherweise in TUCaN eingetragen bzw. eventuell auch am jeweiligen Lehrstuhl ausgehängt. Sie können deshalb – neben den Terminen in TUCaN bzw. wenn beispielsweise kein Termin eingetragen wurde – die Aushänge der zuständigen Prüfer an den schwarzen Brettern der Fachgebiete bzw. die Informationen auf den jeweiligen Webseiten in Betracht ziehen.

Prüfungstermine oder Räume können sich im Einzelfall ändern. Verifizieren Sie deshalb bitte vor der Prüfung, dass die Daten unverändert sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Es besteht für Bachelor- und Master Studierende die Möglichkeit, einmalig pro Studiengang eine mündliche Ergänzungsprüfung (mEP) zur dritten schriftlichen Prüfung durchzuführen. Das bedeutet: Wer eine schriftliche Prüfung dreimal nicht besteht, kann mit einer mündlichen Prüfung, die an die Themen der Klausur angelehnt ist, noch ein „ausreichend“ (4,0) erreichen.

Die mEP kann pro Studiengang genau einmal durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie:

Die Möglichkeit einer mEP verfällt, wenn die Drittprüfung im Einvernehmen mit der Prüferin bzw. dem Prüfer mündlich abgehalten wurde. Eine mEP ist nur dann möglich, wenn zuvor drei schriftliche Prüfungen nicht bestanden wurden.

Studierende müssen die mEP im Prüfungssekretariat innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beantragen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Notenveröffentlichung in TUCaN. Zur Beantragung nutzen Sie bitte folgendes Formular (wird in neuem Tab geöffnet).

Sicherung des Studienerfolgs

Zur Sicherung des Studienerfolgs werden folgende Instrumente verwendet:

• Fachspezifisches Instrument nach § 3a Abs. 4 APB: Studentisches und professorales Mentoring

• Mindestleistungen nach § 3a Abs. 6 APB: Innerhalb der ersten zwei Fachsemester müssen mindestens 20 CP erreicht werden. Wenn sies nicht der Fall ist, werden Sie zu einem Beratungsgespräch zu Beginn des 3. Fachsemesters eingeladen. Bei dem Beratungsgespräch geht es um Studienvereinbarungen für das 3. Semester und den weiteren Ablauf des zukünftigen Studiums.

Wenn dieses Beratungsgespräch nicht wahrgenommen wird, sind Sie erst einmal zu weiteren Prüfungsanmeldungen ausgeschlossen bis der Beratungstermin nachgeholt wird.

Auflagen im Master

Studierende, die von anderen Universitäten in den Master ETiT wechseln, werden oft mit Auflagen zugelassen. Diese zusätzlich zu prüfenden Fächer, sind in der Zulassungsbescheinigung aufgeführt. Diese Auflagen für den M.Sc. ETiT müssen im ersten Studienjahr absolviert werden. Innerhalb des ersten Studienjahres ist eine Wiederholung zulässig. Das bedeutet, Sie müssen alle Prüfungen zu den Auflagen im ersten und zweiten Semester des Masters erfolgreich bestehen. Bei Nichtbestehen droht Ihnen die Exmatrikulation.

Integrierte Lehrveranstaltungen

Integrierte Lehrveranstaltungen der Informatik haben den Charakter eines Projektseminars und können als solches eingebracht werden.

Richtlinien für Wahlfächer

Typ § 30 Abs. (5) mit eingeschränktem Modulwechsel

Das einmalige Abwählen eines nicht abgeschlossenes Moduls gilt im B.Sc iST der alten PO 2015 für folgende Bereiche:

4. Vertiefungen

5. Anwendungen

6. Studium Generale

Weiter für folgende Bereiche des M.Sc iST der alten PO 2015:

1. Vertiefungen – Grundlagen

2. Vertiefungen – Wahlbereich

3. Anwendungen

4. Studium Generale

Sowie für den Bereich 2. Vertiefungen des B.Sc iST der PO 2023 und für folgende Bereiche des M.Sc iST der PO 2023:

1. Vertiefungen – Grundlagen

2. Vertiefungen – Wahlbereich

Typ §30 Abs. 6 mit uneingeschränktem Modulwechsel

Beliebig oft lassen sich nicht abgeschlossene Module in folgenden Bereichen des B.Sc und M.Sc. iST der PO 2023 wechseln:

3. Anwendungen

4. Studium Generale

Informationen zum Upload der Studien- und Prüfungspläne und Modulhandbücher

Bitte beachte, dass alle Studien- und Prüfungspläne sowie die korrespondierenden Modulhandbücher der Prüfungsordnungen 2015 UND der neuen Prüfungsordnungen 2023 ab sofort über Moodle zugänglich sind.

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